Sonstige Fragen und Antworten

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Was mache ich, wenn mein Partner/In nicht mit mir in eine Paar- oder Sexualtherapie kommen möchte?

Idealerweise möchten beide Partner gemeinsam an der Beziehung arbeiten. Doch auch wenn nur einer der Partner bereit ist, sich auf den Prozess einzulassen, ist dies kein Hindernis. Sollten Sie sich mit Ihren Gefühlen alleingelassen fühlen und unter der aktuellen Situation leiden, empfehle ich, zunächst eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Dies bietet Ihnen einen geschützten Raum, in dem Sie gehört und verstanden werden, und hilft Ihnen, die zugrunde liegenden Konflikte besser zu erkennen und zu verstehen. Sie haben auch die Möglichkeit, eigenständig neues Verhalten in die Beziehung zu bringen, Ihre eigenen Grenzen zu stärken und Ihre Kommunikationsfähigkeiten zu verbessern.

Wie lange dauert eine Paar- oder Sexualtherapie?

Systemische Therapie ist eine effektive und lösungsorientierte Kurzzeittherapie. Meist genügen wenige Termine, um Ihre Haltung neu auszurichten und Situationen zu verbessern. Bereits länger bestehende Probleme benötigen zu Veränderung verständlicherweise jedoch mehr Zeit. In einem Kennenlerngespräch gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung über den Umfang einer möglichen Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Paar- oder Sexualtherapie?

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen. Sie müssten also privat zahlen.

Die Kostenerstattung bei privaten Krankenkassen ist unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherungsberater, um weitere Informationen zu erhalten.

Die Kosten für eine Paartherapie werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

Bei Coaching erstelle ich Ihnen eine Rechnung für Coaching bzw. Supervision.

Sofern Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie gerne einen Sozialtarif bei mir anfragen. Bitte sprechen Sie mich einfach an.

Meine Praxis ist nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel übernehmen gesetzliche Kassen keine Heilpraktikerleistungen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf „außervertragliche Kostenübernahme“ (§13 Abs. 3 SGB V) gestellt werden – vorausgesetzt, Sie finden nachweislich keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten innerhalb von drei Monaten. Für den Antrag benötigen Sie:

·        eine fachärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose (ICD-10),

·        eine Liste abgelehnter Therapieanfragen,

·        und die Bereitschaft zum sofortigen Therapiebeginn (z. B. bei mir).

Private Krankenversicherungen

Private Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Tarif ganz, teilweise oder begrenzt. Prüfen Sie hierzu Ihre Vertragsbedingungen.

Zusatzversicherungen

Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerkosten abdecken.

Wichtige Hinweise für Selbstzahler

Als Selbstzahler/in genießen Sie volle Diskretion. Ihre Therapie wird nicht bei der Krankenkasse dokumentiert – ein möglicher Vorteil im Hinblick auf spätere Versicherungsabschlüsse (z. B. private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung). Psychotherapie kann steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden (§33 EStG).

Gerne bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch die voraussichtlichen Kosten und mögliche Erstattungswege.

 

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Was passiert, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können?

Für Terminabsagen gilt:

  • 48-Stunden-Regel: Kostenfreie Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin.
  • 72-Stunden-Wochenendregel: Ab Freitag, 16:00 Uhr, gelten für Termine am Wochenende oder Montag 72 Stunden Vorlaufzeit.

Kurzfristige Absagen (innerhalb von 48 Stunden bzw. 72 Stunden am Wochenende) werden zum vollen Stundensatz berechnet, da diese Termine in der Regel nicht mehr kurzfristig vergeben werden können.

Sollte es mir dennoch möglich sein, den Termin an eine andere Person weiterzugeben, informiere ich Sie umgehend – in diesem Fall entfällt die Berechnung.

Falls Sie nicht reisen können, ist es jederzeit möglich, auf eine Online-Sitzung umstellen.

„Eine gute Beziehung besteht nicht darin, dass zwei perfekte Menschen zusammenkommen, sondern dass zwei unperfekte Menschen lernen, mit ihren Unterschieden umzugehen.“

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Wollen Sie mich besser kennenlernen?

Die Seite ist noch im Aufbau. In sehr lockeren Abständen schreibe ich einen Newsletter. Wenn Sie mit mir im Kontakt bleiben wollen, können Sie sich hier eintragen.

© 2025 Gabriele Aigner